Deutscher Gewerkschaftsbund

Prüfungsaufgabenerstellung

Auf diesen Seiten finden sich Informationen zu den Organisationen für die Erstellung der Prüfungsaufgaben in der dualen Berufsausbildung (AkA, PAL, ZPA Nord-West) bzw. in der Fortbildung (Landesfachausschüsse).

Voraussetzungen für die Mitarbeit in der Prüfungsaufgabenerstellung:

Kolleginnen und Kollegen in der Prüfungsaufgabenerstellung müssen vertraut sein mit:

  • der Ausbildung
  • den Prüfungen
  • der Tätigkeit

in dem Ausbildungsberuf, für den sie Prüfungsaufgaben erstellen (wollen).

Sie müssen weiterhin vertraut sein mit:

  • dem Ausbildungsberufsbild
  • dem Ausbildungsrahmenplan
  • den Prüfungsanforderungen
  • dem KMK-Rahmenlehrplan
  • dem Lehrplan des Bundeslandes in dem sie tätig sind.

Sie müssen die für den Beruf notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse beherrschen.

Sie müssen dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer in dem entsprechenden Ausbildungsberuf / der entsprechenden Fortbildung angehören bzw. sich bereit erklären, in einem Prüfungsausschuss mitzuwirken.

Sie müssen bereit und in der Lage sein, Prüfungsaufgaben für Abschlussprüfungen zu erarbeiten.

Sie sollten in der Lage sein, Prüfungsaufgaben zu erproben und zu beurteilen.

Kolleginnen und Kollegen die Interesse haben bei der Aufgabenerstellung mitzuwirken, wenden sich bitte an ihre Gewerkschaft vor Ort.

 


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