Deutscher Gewerkschaftsbund

Prüfungswesen

Qualität im Prüfungswesen

Der Berufsbildungsausschuss ist auch die Kontrollinstanz für die Arbeit der Prüfungsausschüsse. Der Berufsbildungsausschuss sollte sich ein eigenes Bild machen und in einem ersten Schritt von der zuständigen Stelle Informationen über die Prüfungsausschüsse einfordern, z. B. 

  • Anzahl und Größe der Prüfungsausschüsse
  • Anzahl der Prüfenden
  • Altersstruktur der Prüfenden
  • Differenzierung nach einzelnen Berufen

Im einem zweiten Schritt können dann mit der der zuständigen Stelle konkrete Maßnahmen zur Information, Werbung und Schulung von Prüfer*innen vereinbart werden.

Dies betrifft nicht nur die Arbeitnehmerbank – auch für die Arbeitgeber- und Lehrerbank wird es immer schwieriger Prüfer*innen für dieses Ehrenamt zu gewinnen. Der Generationswechsel in den Prüfungsausschüssen ist schwierig, auch deshalb, weil die Beschäftigten immer stärker im Unternehmen eingespannt sind und für ein Ehrenamt wenig Raum bleibt. Es ist aber ein Problem, wenn zu viele pensionierte Kolleg*innen prüfen. Die Nähe zum alltäglichen Arbeitsleben fehlt – trotz aller Lebens- und Berufserfahrung. 

Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1. Januar 2020 wurden den Gewerkschaften verbindliche Informationsrechte bei der Benennung und Berufung von Prüfer*innen eingeräumt.

Die Vorschlagsberechtigten – sprich die Gewerkschaften – müssen über die Anzahl und Größe der einzurichtenden Prüfungsausschüsse unterrichtet werden. Außerdem müsst ihr unterrichtet werden, welche vorgeschlagenen Prüfungsausschussmitglieder und Stellvertreter*innen berufen wurden (§ 40 Abs. 5 BBiG / § 34 Abs. 8 HwO).

Die operative Ausgestaltung dieser gesetzlichen Vorgabe sollte zwischen den Berufsbildungsausschüssen und den zuständigen Stellen vereinbart werden.

Vorschläge, für das Verfahren bei Neu- und Wiederberufung bzw. eine Checkliste mit Inhalten für eine Vereinbarung mit der zuständigen Stelle, findet ihr in den entsprechenden „BBA-Infos“ (Arbeitnehmervertreter*innen in den BBA können die Information über das Kontakformular anfordern).

 

Weitere Informationen sind unter "Prüfungswesen" zu finden.


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