Deutscher Gewerkschaftsbund

Fortbildungsregelungen

Die öffentlich-rechtlich geregelte höherqualifizierende berufliche Fortbildung (früher häufig als Aufstiegsfortbildung bezeichnet) ist ein wichtiger Bestandteil der Berufsbildung. Sie eröffnet als einziges Bildungsformat berufliche Karriereperspektiven ohne Studium. Für Nicht-Akademiker*innen ist sie deshalb das Premiumformat der beruflichen Weiterbildung.

Grundlagen

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterscheidet dabei zwischen bundeseinheitlichen Fortbildungsregelungen nach § 53 BBiG und Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 54 BBiG. Besondere Regelungen gelten zudem für die Meisterfortbildungen nach der Handwerksordnung (HwO). Einen guten Überblick über bestehende Fortbildungsregelungen bietet die Berufesuche des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen benötigen eine Bestätigung der obersten Landesbehörde, wenn sie die Titelbezeichnungen nach § 53 BBiG (Berufsspezialist/in, Bachelor Professional, Master Professional) übernehmen wollen. Die oberste Landesbehörde soll bestätigen, dass die „Kammerregelung“ bundeseinheitlichen Anforderungen entsprechen. In der Klammer ist auszuweisen, welche zuständige Stelle die Regelung erlassen hat.

Der BIBB-Hauptausschuss hat hierzu Musterprüfungsordnungen für die Fortbildung erlassen, an denen sich alle Fortbildungsregelungen orientieren sollten.

Qualitätskriterien und DQR-Zuordnung

Eine Zuordnung zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist für alle Formate der Aufstiegsfortbildung möglich. Insbesondere für die Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen ist darauf zu achten, dass anerkannte Qualitätskriterien eingehalten sind, um eine Zuordnung sinnvoll vornehmen zu können. Maßgeblich ist hier die Empfehlung Nr. 159 des BIBB-Hauptausschusses, die Eckpunkte zur Struktur und Qualitätssicherung der beruflichen Fortbildung vorgibt.


Darüber hinaus findet jährlich das sogenannte „Jahresgespräch zur Ordnung der Weiterbildung“ zwischen DGB-Gewerkschaften und den im Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) vertretenen Spitzenorganisationen der Arbeitgeberverbände und Kammern statt. Grundlage des Jahresgesprächs ist die Sozialpartnervereinbarung zur beruflichen Fortbildung.

BBA-Info zu Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen

Für den Umgang mit Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen, die immer eines Beschlusses im Berufsbildungsausschuss bedürfen, gibt es eine Handreichung mit einigen Tipps und Hinweisen (Arbeitnehmervertreter*innen in den BBA können die Information über das Kontaktformular anfordern).

Förderung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Fortbildungsteilnehmer*innen können sich über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, kurz: Meister-BAföG oder neusprachlich Aufstiegs-BAföG) fördern lassen. Einen guten Überblick über die Förderregularien gibt es hier: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist 2020 novelliert worden. Einen Überblick sowie eine Einschätzung seitens des DGB ist in der Kurzinfo enthalten:

Ansprechpartner beim DGB Bundesvorstand

Mario Patuzzi


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