Deutscher Gewerkschaftsbund

Arbeitsgrundlagen der Berufsbildungsausschüsse

BBA-Handlungshilfe

DGB

Der Berufsbildungsausschuss als zentrales Beratungs- und Beschlussgremium

Handlungshilfe für Arbeitnehmerbeauftragte in Berufsbildungsausschüssen                         

Die Handlungshilfe soll die haupt- und ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen dabei unterstützen, die Interessen der Arbeitnehmer*innen in den Gremien der beruflichen Bildung kompetent und gut informiert zu vertreten.

 

 

 

 

PPP Grundlagen und Aufgaben der Berufsbildungsausschüsse (PDF, 492 kB)

Inhalt: 1. Das System der dualen Berufsbildung, 2. Die zuständigen Stellen, 3. Der Berufsbildungsausschuss, 4. Der Landesausschuss für Berufsbildung, 5. Tipps

Mustergeschäftsordnung

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt zwar Besetzung und Beschlussfassung des Berufsbildungsausschusses, jedoch nicht die internen Abläufe und die Arbeitsorganisation.

Dies überlässt das Gesetz dem Gremium selbst. Es verpflichtet jeden Berufsbildungsausschuss, eine Geschäftsordnung zu beschließen (§ 80 BBiG / § 44b HwO). Das Gesetz gibt in diesem Fall den Rahmen für die Arbeit aller Berufsbildungsausschüsse vor, unabhängig davon, bei welcher zuständigen Stelle sie angesiedelt sind.

Der DGB hat gemeinsam mit dem DIHK und dem DHKT jeweils einen Musterentwurf einer Geschäftsordnung für Berufsbildungsausschüsse bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) und den Handwerkskammern (HWK) erstellt.

Schlichtungswesen

Der Schlichtungsausschuss ist ein Instrument, um Streitigkeiten im Ausbildungsverhältnis niederzulegen. Der Schlichtungsausschuss ist im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen dem Arbeitsgericht vorgeschaltet. Kommt es z. B. zur Kündigung, kann der*die Auszubildende einen Antrag auf Schlichtung stellen.

Beide Seiten versuchen, sich im Rahmen der Schlichtungsverhandlung zu einigen. Kann keine Einigung erzielt werden, können die beiden Schlichter*innen einen Spruch fällen, also eine Entscheidung treffen. Mit diesem Spruch steht den beiden Parteien der Weg zum Arbeitsgericht offen. Das Verfahren ist gebührenfrei.

Der Ausschuss setzt sich aus je einer Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammen. Die Mitglieder des Ausschusses werden von der Kammer für jeweils fünf Jahre berufen. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Liebe Kolleg*innen des Handwerks,

bitte achtet darauf, dass ihr im Berufsbildungsausschuss die zwischen DGB und DHKT abgestimmte „Musterverfahrensordnung des Ausschusses zur Schlichtung von Lehrlinsstreitigkeiten“ gemeinsam mit den ergänzenden „Leitlinien für Schlichtungsausschüsse im Handwerk“ beschließt.


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